- Beschluss -
Donau-Flutpolder per Beschleunigungsgesetz umsetzen und Landwirte marktwirtschaftlich entschädigen
- Beschlossen durch den Kreisvorstand am 29.09.2026 -
Die FDP Passau fordert, das bayerische Flutpolderprogramm entlang der Donau – insbesondere die Schlüsselstandorte Wörthhof und Bertoldsheim – ohne weitere politische Manöver, Verzögerungen oder faule Kompromisse unverzüglich zur Baureife zu führen. Der Schutz von Menschenleben, privatem Eigentum und betrieblichen Existenzen im Nadelöhr der Dreiflüssestadt Passau darf nicht länger von regionalpolitischen Blockaden im Oberlauf verhindert werden.
Flutpolder von überörtlicher Bedeutung für den Donauraum müssen gesetzlich als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse definiert werden. Die Klageverfahren sind zu beschleunigen, indem für Streitigkeiten über den Planfeststellungsbeschluss von Donau-Flutpoldern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) direkt als erste und letzte Tatsacheninstanz bestimmt wird und Klagen keine aufschiebende Wirkung entfalten dürfen.
Für die Duldung der Polderung auf ihren Flächen ist den Eigentümern eine jährliche Bereitstellungsprämie auf ortsüblichem Pachtniveau zu garantieren. Für den Fall einer tatsächlichen Flutung fordert die FDP Passau die gesetzliche Verpflichtung des Freistaates, nachgewiesene Ernte- und Aufwuchsschäden binnen 14 Tagen nach Polderentleerung unbürokratisch über standardisierte Pauschalbeträge zum vollen Marktpreis auszuzahlen, um jahrelange Rechtsstreitigkeiten auszuschließen und eine partnerschaftliche Kooperation zu sichern.