- Beschluss -
Frischer Wind für Rathäuser und Landratsämter: Amtszeitbegrenzung für Oberbürgermeister und Landräte
- Beschlossen durch den Kreisvorstand am 29.09.2026 -
Die FDP Passau fordert die relevanten kommunalrechtlichen Vorschriften so zu novellieren, dass für Oberbürgermeister von kreisfreien Städten sowie Landräte eine Begrenzung der Amtszeit eingeführt wird.
Konkret fordern wir:
- Oberbürgermeister von kreisfreien Städten und Landräte dürfen nach Ablauf von zwei regulären Amtsperioden (also 12 Jahre) in derselben Gebietskörperschaft nicht erneut zur Wahl antreten.
- Scheidet eine Amtsträgerin oder ein Amtsträger vorzeitig aus, gilt eine Amtszeit von mehr als drei Jahren als volle Amtszeit im Sinne dieser Begrenzung.
- Eine erneute Kandidatur für dasselbe Amt in derselben Kommune ist auch nach einer zeitlichen Unterbrechung (Karenzzeit) ausgeschlossen. Der Wechsel in eine andere Gebietskörperschaft bleibt unberührt.