- Beschluss -

Gebäudetyp E aus der Pilotphase ins Regelrecht überführen

- Beschlossen durch den Kreisvorstand am 29.09.2026 -

Die FDP Passau fordert, den Gebäudetyp E unverzüglich aus der bayerischen Pilotphase in das flächendeckende Regelbaurecht zu überführen. Nach den ersten Praxiserfahrungen der 19 bayerischen Modellprojekte muss die gesetzliche Soll-Vorschrift in Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) für das Abweichen von technischen Baubestimmungen zu einer echten Anspruchsnorm für Bauherren weiterentwickelt werden: Sofern die grundlegende Standsicherheit und der Brandschutz gewährleistet sind, hat die Bauaufsichtsbehörde das Abweichen von reinen Komfortstandards und Leitlinien zwingend zu genehmigen.

Der Gebäudetyp E muss darüber hinaus unverzüglich zivilrechtlich Abgesichert werden. Fachkundigen Vertragsparteien muss es rechtssicher freistehen, das Unterschreiten der sogenannten „anerkannten Regeln der Technik“ zu vereinbaren, ohne dass dies bei der Bauabnahme automatisch als justiziabler Sachmangel gewertet wird.

⬅️ Zurück